Allgemeine Geschäftsbedingungen der Plasmatechnik Markus Colling GmbH & Co. KG

Stand 04/2024

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließ-ich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

Davon abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

 

2. Auftragsannahme

Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder durch Annahme unserer Lieferung. Eine Auftragsbestätigung erfolgt nur dann, wenn nicht innerhalb von 8 Tagen geliefert werden kann. Enthält unsere Auftragsbestätigung Abweichungen vom Auftrag des Kunden, so gelten die Abweichungen durch den Kunden als genehmigt, wenn nicht binnen 8 Tagen nach Ausstellungsdatum der Auftragsbestätigung schriftlich widersprochen wurde.

 

3. Angebot

Unsere Angebote sind stets freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten. Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten. Unsere Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum, urheberrechtliche Verwertungsrechte daran stehen allein uns zu. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch weitergegeben werden.

 

4. Preisstellung

Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich freibleibend ab unserem Lager, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich von uns bestätigt und ausschließlich Verpackung. Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Preise enthalten nicht die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Abschluss oder Durchführung des Geschäftes entstehenden Steuern, Gebühren, Zölle oder ähnliche Abgaben. Werden wir zu solchen Abgaben herangezogen, so erstattet der Käufer diese Aufwendungen.

 

5. Lieferung

Angaben bezüglich Lieferfristen sind unverbindlich. Ansprüche können bei Überschreitung der Lieferzeit daher nicht geltend gemacht werden. Verbindliche Lieferfristen können jedoch gesondert vereinbart werden und bedürfen der Schriftform.

Bei höherer Gewalt oder sonst außergewöhnlichen, von uns nicht zu vertretenden Ereignissen, die die Lieferung unmöglich machen oder wesentlich erschweren, können wir für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Käufer deswegen Schadensersatzansprüche zustehen. Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig.

 

6. Sonderanfertigungen

Ein Rücktritt vom Vertrag bzw. eine Rücknahme bei Sonderanfertigungen ist nicht möglich, soweit wir keine Pflichtverletzung zu vertreten haben.

 

7. Versand und Warenrücknahme

Die Versendung erfolgt - auch bei frachtfreier Lieferung - auf Gefahr des Käufers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über. Der Käufer kann auf seine Kosten eine Versicherung der Lieferung gegen Diebstahl und Transportschäden erhalten.

Verpackung und Transportmittel sowie den Versendeweg können wir, unter Ausschluss jeder Haftung, auswählen, sofern nicht der Käufer hierüber rechtzeitig vor Ablauf der Lieferfrist eine Bestimmung trifft.

Sofern auf dem Kulanzwege die Rücknahme einer vertragsgemäß gelieferten Ware durch uns erfolgt, sind wir berechtigt, bei der Gutschrift des Warenwertes einen Abzug für den uns entstandenen Verwaltungsaufwand vorzunehmen.

 

8. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind zahlbar, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto, Reparatur- und Wartungsrechnungen innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug.

Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskontierungs- und Einziehungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden, weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Der Käufer ist berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Zinsen sind sofort fällig. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Voraus-zahlung und Sicherheitsleistung vorzunehmen.

Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder anerkannt sind.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befriedung aller gegenwärtig bestehenden und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist.

Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet.

Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherheitshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der an uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.

Der Käufer kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt unentgeltlich für uns. Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörigen Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu.

 

10. Gewährleistung

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist schadhaft, so haben wir - nach unserer Wahl - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz zu liefern oder nachzubessern.

Bei offensichtlichen Mängeln sind Rügen innerhalb von 2 Wochen schriftlich geltend zu machen, wobei für die Rechtzeitigkeit die Absendung der Rüge maßgebend ist. Haben wir innerhalb der uns gesetzten angemessenen Nachfrist Ersatz nicht geleistet oder den Mangel nicht behoben oder schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Käufer unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.

Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

Durch Nichtverwendung von Original-Ersatz- und Verschleißteilen, durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe und chemische und/oder elektrische Einflüsse. Wir übernehmen ferner keine Mängelhaftung für Material- oder Herstellungsfehler unsere Zulieferer.

Wir treten hiermit die uns zustehenden Gewährleistungsansprüche gegenüber unseren Zulieferern an den Käufer ab. Die Ersatzansprüche sind auf das beschränkt, was der Käufer von dem Zulieferer erlangt. Mängelhaftungsansprüche uns gegenüber scheiden in jedem Fall aus, wenn der jeweilige Zulieferer nicht zuvor gerichtlich in Anspruch genommen wurde.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist St. Wendel. Sämtliche Abänderungen oder Ergänzungen der vorstehenden Bedingungen bedürfen der Schriftform.